Wiedereingliederungsteilzeit

Seit 1. Juli 2017 gilt das Wiedereingliederungsteilzeitgesetz.

Hintergrund: Nach einem langen Krankenstand ist die Rückkehr an den Arbeitsplatz oft schwierig. Deshalb kann mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin als Wiedereinstieg eine befristete Teilzeitarbeit (Wiedereingliederungsteilzeit) vereinbart werden.

Ziel ist, Menschen nach einer schweren Erkrankung einen schonenden Wiedereinstieg ins Berufsleben zu ermöglichen und Rückfälle zu vermeiden. Die Betroffenen bleiben so langfristig arbeitsfähig und ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben kann vermieden werden.

Voraussetzungen

Beschäftigte in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis, das bereits seit mindestens 3 Monaten aufrecht ist, können nach einem mindestens 6-wöchigen Krankenstand in reduzierter Arbeitszeit wieder schrittweise in den Arbeitsalltag zurückkehren. Allfällige Karenzzeiten sowie alle Zeiten des bisherigen Krankenstandes werden auf die 3-monatige Mindestbeschäftigungszeit angerechnet.

Was für eine Wiedereingliederungsteilzeit notwendig ist:

  • Beratung durch fit2work
  • Schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer/derArbeitnehmerin und dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin über eine befristete Reduzierung der Arbeitszeit
  • Gemeinsame Erstellung eines Wiedereingliederungsplans (Beginn, Dauer, Stundenausmaß und Lage der Teilzeitbeschäftigung)
  • Bewilligung der Wiedereingliederungsvereinbarung durch den chefärztlichen Dienst des zuständigen Krankenversicherungsträgers
  • Bestätigung der Arbeitsfähigkeit durch den behandelnden Arzt/die behandelnde Ärztin

Wie lange kann die Wiedereingliederungsphase vereinbart werden?

Die Wiedereingliederungsteilzeit kann für 1 Monat bis maximal 6 Monate vereinbart werden. Falls es medizinisch notwendig erscheint, kann eine einmalige Verlängerung auf maximal 9 Monate in Summe vereinbart werden.

Auf wie viele Stunden kann die Arbeitszeit reduziert werden?

Die vereinbarte wöchentliche Normalarbeitszeit darf um mindestens 25 Prozent und maximal 50 Prozent reduziert werden, jedoch 12 Wochenstunden nicht unterschreiten.

Was verdient man in der Wiedereingliederungsphase?

Beschäftigte erhalten aliquot ihr Gehalt. Um den Einkommensverlust etwas auszugleichen, wird ihnen zusätzlich ein Wiedereingliederungsgeld vom zuständigen Krankenversicherungsträger in Höhe des anteiligen Krankengeldes ausbezahlt.

Hat eine Wiedereingliederungsteilzeit negative Auswirkungen auf das ursprüngliche Dienstverhältnis?

Die zeitlich befristete Herabsetzung der vorherigen Normalarbeitszeit bewirkt keine inhaltliche Änderung des Arbeitsvertrags. Es erfolgt dadurch auch keine Änderung der kollektivvertraglichen Einstufung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin. Auch auf die Pension und die Abfertigung neu gibt es keine negativen Auswirkungen.

Nähere Informationen erhalten Sie in auf der Seite „Wiedereingliederungsteilzeit“ oder einem persönlichen Beratungsgespräch durch die Arbeiterkammer.