Berufliche Rehabilitation

Berufliche Rehabilitation hat einen sehr hohen Stellenwert. Ziel der beruflichen Rehabilitation ist die dauerhafte Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Es soll den Betroffenen entweder die Rückkehr in den früheren Beruf oder der Zugang zu einer neuen Erwerbstätigkeit ermöglicht werden.

Leistungen der beruflichen Rehabilitation sind unter anderem:

  • Maßnahmen zur Berufsfindung (Abklärung und Feststellung der persönlichen Eignung/Fähigkeiten)
  • Arbeitstrainingsmaßnahmen (Stabilisierung bei Personen mit psychischer Beeinträchtigung)
  • Nachschulungen (Ergänzung des vorhandenen Wissens)
  • Lehr- und Schulausbildungen
  • Lohnkostenzuschuss für den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin bzw.Beschäftigte (innerbetriebliche Ausbildung)
  • Darlehensgewährung zur Gründung einer selbständigen Erwerbstätigkeit
  • Maßnahmen zur Adaption des Arbeitsplatzes (behinderungsbedingte Arbeitsplatzgestaltung)

Antrag auf berufliche Rehabilitation

Der Antrag auf berufliche Maßnahmen der Rehabilitation ist beim zuständigen Unfallversicherungsträger zu stellen, sofern die Arbeitsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit bedingt ist. Andernfalls ist der Antrag beim zuständigen Pensionsversicherungsträger einzubringen.

Geldleistung

Während derartiger Rehabilitationsmaßnahmen erhalten die Betroffenen Übergangsgeld vom jeweils zuständigen Versicherungsträger.