Pflegegeld

Das Pflegegeld soll pflegebedürftigen Menschen die notwendige Betreuung und Hilfe sichern, um ein möglichst selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben führen zu können. Es stellt jedoch nur einen Beitrag zu den monatlichen Pflegekosten dar und deckt nicht die gesamten Pflegekosten ab.

Voraussetzungen

Pflegegeld wird gewährt, wenn ein ständiger Betreuungs- und Pflegebedarf voraussichtlich mindestens 6 Monate andauern wird und der zeitliche Betreuungs- und Pflegeaufwand mehr als 65 Stunden im Monat ausmacht.

Höhe des Pflegegelds

Das Pflegegeld wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen der zu pflegenden Person gewährt. Es ist in 7 Stufen – je nach Höhe des Betreuungs- und Pflegebedarfs – unterteilt. Es gebührt 12 mal im Jahr und wird monatlich ausbezahlt.

Wann bekommt man Pflegegeld?

Pflegegeld wird dann gewährt, wenn bei bestimmten Tätigkeiten Betreuung und Hilfe notwendig ist.

Hilfsverrichtungen sind: Einkaufen gehen, Wohnung reinigen, Wäsche waschen, Hilfe bei der Mobilität (zum Beispiel Arztbesuche). Für diese Tätigkeiten wird je ein fixer Wert von 10 Stunden pro Monat gerechnet.

Betreuungsmaßnahmen sind etwa: An- und Auskleiden, Kochen, Hilfe beim Essen, Medikamenteneinnahme, Körperpflege, Verrichtung der Notdurft und Hilfe bei der Fortbewegung innerhalb der Wohnung. Für diese Tätigkeiten sind jeweils Zeitwerte gesetzlich festgelegt, die im Einzelfall auch über- oder unterschritten werden können.

Antragstellung

Das Pflegegeld ist bei dem für die betroffene Person zuständigen Pensionsversicherungsträger zu stellen. Das ist jener Versicherungsträger, der auch die Rente oder Pension ausbezahlt. Für Personen, die weder eine Rente noch eine Pension beziehen, ist die Pensionsversicherungsanstalt für das Pflegegeld zuständig.

Anstaltsgutachter des Versicherungsträgers stellen im Rahmen einer Untersuchung mit einem Gutachten den Pflegebedarf fest. In einem schriftlichen Bescheid wird dann mitgeteilt, welche Pflegegeldstufe zuerkannt wurde.

Was ist zu tun, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat?

Wenn sich dadurch auch der Pflegebedarf erhöht, kann die betroffene Person jederzeit einen Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes beim zuständigen Versicherungsträger stellen.

  • Informieren Sie sich über Ihre Rechte!
  • Stellen Sie rechtzeitig Anträge auf Pflegegeld!
  • Beheben Sie Schriftstücke unverzüglich bei der Post, um Fristen zu wahren!
  • Lassen Sie unverzüglich über den Inhalt und die Richtigkeit eines Bescheides beraten, denn nach Ablauf von Fristen können Entscheidungen nicht mehr bekämpft werden!
  • Führen Sie oder Ihre Angehörigen Aufzeichnung über Ihre Pflege und Betreuung. Diese führt in vielen Fällen zu einer genaueren Einstufung und es können lange Gerichtsverfahren vermieden werden.