Gesprächsthemen

Was sollte besprochen und geregelt werden?

Zu den schwierigsten Gesprächsthemen gehören die Fragen nach den finanziellen Auswirkungen der Krankheit sowie Fragen im Zusammenhang mit dem sogenannten letzten Willen.

Die Krebserkrankung löst viele Ängste aus. Zusätzlich droht oft der Verlust der Sicherheit und Existenz. Nicht nur die Erkrankung sondern auch die veränderte finanzielle Situation ist für Angehörige sehr belastend. 

Viele Menschen wagen nicht, solche Fragen direkt anzusprechen. Wichtige Entscheidungen werden hinausgezögert, in der Hoffnung, alles regelt sich von selbst. Jedoch begleitet viele Angehörige die Frage, was geschehen könnte, wenn die kranke Person plötzlich stirbt.

Vorausschauend lässt sich jedoch für vieles eine Lösung finden, wenn Angehörige zusammen mit der erkrankten Person in einer professionellen Beratungsstelle offen und aufrichtig miteinander sprechen. 

Beruflich und finanziell 

  • Lohnfortzahlung bei längerer Krankheit 
  • Kündigungsrisiko, Kündigungsschutz 
  • Wiedereinstieg nach längerer Arbeitsunfähigkeit 
  • Versicherungsleistungen 
  • Krankenhauskosten
  • Pflegekosten 
  • Pflegeheime 
  • Finanzielle Notlagen, Zuschüsse 
  • Vorkehrungen bei Schulden
  • Rentenansprüche für Hinterbliebene
  • etc. 

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung wird festgehalten, wie man behandelt und gepflegt werden möchte  und worauf man verzichten will, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist sich zu äußern. 

Es geht dabei um primär-medizinische Maßnahmen die jemand wünscht oder ablehnt. 

Den Betroffenen gibt das die Gewissheit, dass in ihrem Sinne gehandelt wird, zusätzlich entlastet es die Angehörigen und das Behandlungsteam. 

Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik Rechtliche Informationen.

Vorsorgevollmacht 

Für den Fall, dass die erkrankte Person plötzlich nicht mehr in der Lage sein sollte, ihre eigenen persönlichen, rechtlichen, wirtschaftlichen Angelegenheiten zu regeln (z.B. Zahlungen erledigen, Post zu öffnen etc.), kann sie solange sie urteilsfähig ist, eine Vollmacht  erteilen. Diese kann umfassend sein oder auch nur bestimmte Angelegenheiten betreffen. 

Die Vorsorgevollmacht muss von einem Rechtsanwalt/Notar verfasst werden. Es gilt nur zu Lebzeiten. 

Weitere Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht finden Sie auf der Internet-Seite oesterreich.gv.at.