Bildungskarenz und Bildungsteilzeit
Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin kann mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin eine Bildungskarenz gegen Entfall des Arbeitsentgelts für die Dauer von mindestens 2 Monaten bis zu 1 Jahr vereinbaren. Es gibt auch die Möglichkeit, eine Bildungsteilzeit zu vereinbaren und die Arbeitszeit um 25-50 Prozent für die Dauer von mindestens 4 Monaten bis maximal 2 Jahren zu reduzieren
Voraussetzungen
Das Arbeitsverhältnis muss 6 Monate lang ohne Unterbrechung gedauert haben. Ein Kündigungs- und Entlassungsschutz während der Bildungskarenz/Bildungsteilzeit besteht nicht.
Geldleistungen
Während der Bildungskarenz bekommt der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes. Der Mindestsatz beträgt 14,53 Euro täglich. Die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld müssen erfüllt werden. Der Antrag muss beim Arbeitsmarktservice (AMS) gestellt werden.
Während der Bildungsteilzeit bekommt der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin Bildungsteilzeitgeld. Für jede Arbeitsstunde weniger zahlt das AMS 0,80 Euro „Bildungsteilzeitgeld“ pro Tag.